AGB
ALLGEMEINES
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Eichhörnchen–Versand gelten für jeden dem Verkäufer erteilten Auftrag.
2. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
PREISSTELLUNG
1.Alle genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.Unsere Angebote erfolgen hinsichtlich Preise, Mengen, Lieferzeiten sowie Liefermöglichkeiten stets freibleibend und ohne Garantie.
AUFTRAGSANNAHME UND LIEFERZEIT
1.Da es sich bei den angebotenen Waren hauptsächlich um Naturprodukte handelt, deren Vorrat begrenzt ist, werden Aufträge nur unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten angenommen.
2.Der Käufer ist an seine Bestellung sechs Wochen gebunden. Dies gilt nicht, wenn die Lieferung wegen höherer Gewalt nicht erfolgen kann oder sie wegen Verschuldens des Käufers oder durch andere, vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände, vereitelt wird.
3.Schadenersatzansprüche wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1.Die Zahlung des Rechnungsbetrages auf Rechnung ist innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen Nach Fristüberschreitung behalten wir uns die Berechnung von Mahn– und Inkassokosten sowie Verzugszinsen (bis zu 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank) vor.
2.Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorauskasse zuzüglich Transportkosten, Diskont–, und Wechselspesen.
EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Warenlieferung, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden darf, vor. Durch Verarbeitung dieser Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich Verkäufer und Käufer jetzt schon darüber einig, daß das Eigentum mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer. Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang des Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf an den Verkäufer ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware des Verkäufers nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab. Im anderen Falle, d. h. beim Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferanten, steht dem Verkäufer ein Anteil der Forderung, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände, zu. Wird Ware, auf der unser Eigentumsvorbehalt ruht, von dritter Seite gepfändet, so ist der Schuldner verpflichtet, uns dies unverzüglich anzuzeigen.
LIEFERUNG UND VERSAND
1.Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
2.Wird die Annahme der Lieferung von Käufer verweigert, so ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, und zwar ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens 25% des Kaufpreises zuzüglich Rücknahmekosten. Er kann auch Ersatz des tatsächlichen Schadens verlangen.
3.Um eine zügige Bearbeitung der Aufträge zu sichern, sind wir zu Teillieferungen berechtigt – falls nichts anderes vereinbart ist.
4.Gerne senden wir auch einzelne Muster gegen Berechnung, wenn nicht anders besprochen.
MÄNGELRÜGE UND GEWÄHRLEISTUNG
1.Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind spätestens binnen zwei Tagen, in jedem Falle aber vor einer Verarbeitung oder Weiterveräußerung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung des Rechnungsbetrages. Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden) sind ausgeschlossen.
2.Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Neben– und Schutzpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß und außervertragliche Haftung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln unsererseits verursacht worden ist. Unabhängig vom Rechtsgrund ist unsere Haftung auf die Höhe des Lieferpreises beschränkt. Die Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach dem Versendedatum der Ware durch den Verkäufer.
3.Die Waren sind Naturprodukte bzw. handgearbeitet; Abweichungen von Mustern in Farbe, Struktur, Größe, Material und Verarbeitung sind nicht auszuschließen.
ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
1.Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Bei Verträgen mit Kaufleuten, Handelsgesellschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich–rechtlichem Sondervermögen sowie im Fall, daß der Kunde, der nicht Verbraucher ist, seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht im Inland hat, wird der Gerichtsstand Bocholt vereinbart.
2.Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Rhede. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3.Die Rechtsverhältnisse der Vertragspartner unterliegen deutschem Recht. Ist in Einzelverträgen mit ausländischen Käufern nichts anderes vereinbart, sind die Bestimmungen des Einheitlichen Kaufgesetztes (EKG) und des Einheitlichen Vertragsabschlußgesetzes (EAG) nicht anzuwenden.
4.Vertragssprache ist deutsch. Für Geschäftspartner außerhalb des deutschsprachigen Raumes wird eine Übersetzung in englisch als Bestandteil des Vertrages beigefügt.
ANHANG ZU DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GROSSHANDEL
1.Für Druckfehler übernimmt der Verkäufer keine Haftung. 2.Rabattstaffel und Frachtfreibeträge ergeben sich aus dem tatsächlich schriftlich vereinbarten Auftragsunterlagen.
3.Die Lieferzeit beträgt je nach Aufwand ca. ein bis vier Wochen, falls nichts anderes schriftlich bestätigt wurde. Besonders den Sonderanfertigungen kann es zu erheblichen Lieferverzögerungen kommen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Bestellung.